Osteuropäische Pflegekräfte

Pflegekraft aus OsteuropaViele Menschen können sich keine längere Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst leisten und sehen in einer Pflegekraft aus Osteuropa eine günstige Alternative. Allerdings sind bei der Suche einer geeigneten Pflegekraft viele Aspekte zu beachten.

Rechtliche Regelungen

Da immer mehr Familien Pflegekräfte aus dem Ausland beschäftigen, wurde 2011 beschlossen, dass Pflegehilfen aus Osteuropa nun legal in Deutschland arbeiten dürfen und keine Arbeitserlaubnis mehr benötigen. Diese Länder sind von der neuen Regelung betroffen:

  • Tschechische Republik
  • Slowakische Republik
  • Litauen
  • Estland
  • Slowenien
  • Lettland
  • Ungarn
  • Polen

Laut einer Befragung bevorzugen rund 35% eine Pflegekraft aus Osteuropa.

Gewünschte Herkunft von Pflegekräften

Gewünschte Herkunft von Pflegekräften

Quelle in Anlehnung an: pflege.de und MHC care, Stimmungsbild zur Pflege im Ausland, erschienen März 2013

Allerdings dürfen diese Kräfte nur Aufgaben ausführen, die zur Grundpflege zählen. Daher ist es ratsam, für die anderen Aufgaben einen professionellen Pfleger zu engagieren. Oftmals arbeitet der Pflegedienst gern mit den osteuropäischen Pflegekräften zusammen. Sie ergänzen sich und sprechen die Organisation der Pflege miteinander ab.

Vermittlung einer Pflegekraft

Die Haushaltshilfe kann über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit vermittelt werden, was jedoch einiges an Bürokratie mit sich bringt. Eine Alternative dazu wäre ein ausländisches Entsendeunternehmen, über das die Hilfskraft beschäftigt wird. Hierzu ist eine gültige Entsendebescheinigung nötig, die A1 genannt wird.

Wer sich für ein ortsansässiges Unternehmen entscheidet, hat im Zweifelsfall schnell einen Ansprechpartner.

Entlohnung und Versicherungen

Wurde die Pflegekraft über die Arbeitsagentur vermittelt, ist der Angehörige des Pflegebedürftigen der Arbeitgeber. Somit muss dieser nicht nur den Lohn zahlen, sondern auch die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung. Auch für eine Unterkunft für die Pflegekraft muss gesorgt werden. Läuft die Vermittlung über eine Entsendegesellschaft, ist die Pflegehilfe bei diesem Unternehmen angestellt und in ihrem Heimatland versichert.

Die Beschäftigung einer osteuropäischen Hilfskraft ist zwar vergleichsweise günstig, jedoch ist die Vermittlung recht kompliziert. Falls der Pflegebedürftige nicht rund um die Uhr betreut werden muss, könnte eine Hilfskraft auf Minijob-Basis eine weitere Option sein.

Nach oben